Die aktuelle Ortsplanung der Stadt Steckborn ist seit Mitte 1997 in Kraft und wurde in den Folgejahren in verschiedenen Bereichen punktuell überarbeitet, angepasst und ergänzt. Der eigentliche Planungshorizont einer Ortsplanung (Rahmennutzungsplanung) von rund 15 Jahren ist bereits deutlich überschritten und eine Gesamtrevision ist unumgänglich.

Der Handlungsbedarf für eine Gesamtrevision ergibt sich zudem aus den übergeordneten, gesetzlichen Bestimmungen. Die Gemeinden im Kanton Thurgau sind verpflichtet, ihre Rahmennutzungsplanung innert fünf Jahren (bis 01.01.2018) und Sondernutzungspläne innert 15 Jahren (bis 01.01.2028) an die Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes und an die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) anzupassen.

Da die Revision des Baureglement  bis 1. Januar 2018 noch nicht revidiert werden konnte, hat das Departement für Bau und Umwelt die Frist  auf Gesuch hin bis Ende 2022 verlängert. Eine weitere Fristerstreckung ist nicht möglich.

Soweit die Gemeinden zu den Bestimmungen der IVHB innert der Frist keine Regelungen erlassen, gelten unter Berücksichtigung der Messweisen gemäss IVHB die vom Regierungsrat für die Nutzungsziffern und die Höhenmasse festgelegten Umrechnungswerte.

Des Weiteren formuliert das Bundesgesetz über die Raumplanung die Zielsetzungen für Bund, Kantone und Gemeinden und schreibt dabei eine haushälterische Nutzung des Bodens vor und insbesondere, die Siedlungsentwicklung gegen innen zu lenken, unter Berücksichtigung einer angemessenen Wohnqualität. Dabei geht es in erster Linie nicht darum, die verfügbaren Siedlungsflächen möglichst quantitativ zu füllen, sondern um optimierte und qualitativ gute Lösungen. Auch die Siedlungsgrenzen für Steckborn sind abgesteckt und die zukünftige Innenentwicklung wird eines der Kernthemen der Gesamtrevision der Ortsplanung sein.

 

Aufteilung der Ortsplanung in zwei Teilbereiche

Aufgrund des Tatsache, dass das revidierte Baureglement bis 31.12.2022 durch den Kanton genehmigt und durch den Stadtrat in Kraft gesetzt sein muss, hat der Stadtrat beschlossen, den Fokus auf das Baureglement zu legen. Daher gibt es eine Zweiteilung in der weiteren Bearbeitung der Ortsplanung. Weitere Informationen zum Baureglement finden Sie unter der separat aufgeführten Rubrik.

Die Bereiche Zonenplan und Richtplan unterliegen nicht dem gleichen zeitlichen Rahmenbedingungen und werden parallel zum Baureglement weiterbearbeitet. Ziel ist es, so bald als möglich eine zweite Vernehmlassung und im 2023 darüber abstimmen zu lassen. 

 

Zusammensetzung der Ortsplanungskommission

  • Roland Toleti, Präsident
  • Ljutfi Lokmani, Stadtrat
  • Roman Donatsch, Stadtrat
  • Christoph Alther, Vertreter Bevölkerung
  • Fabian Schmid, Vertreter Bevölkerung
  • Reto Eilinger, Bauverwalter
  • Matthias Ott, Planer von Winzeler + Bühl