Absolutes Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet erlassen – Bestehendes Feuerverbot im Wald bleibt in Kraft

Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau erlässt das kantonale Departement für Bau und Umwelt mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet. Dieses Verbot tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Das bereits seit dem 8. Juli 2026 geltende Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bleibt davon unberührt und gilt weiterhin.

Im Zentrum steht dabei der Schutz von Mensch, Tier und Natur. Ausgenommen von dieser Regelung sind einzig bereits bewilligte Grossfeuerwerke.

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«Lebendige Kleinstadt, attraktives Urlaubsziel!»

Die ideale Mischung aus Arbeitsplätzen in Industrie, Gewerbe und Dienstleistung, schöne Wohnlagen, gute Einkaufsmöglichkeiten und Schulen in nächster Nähe sind nur einige Vorzüge von Steckborn.

Entdecken Sie bei einem Rundgang durch die Strassen und Gassen Zeugen vergangener Epochen. Überreste der Stadtmauern mit Pulvertürmen und viele sehenswerte Altstadthäuser können im Ortskern bewundert werden. Im Westen von Steckborn, direkt am See, befindet sich das in eine herrliche Parklandschaft eingebettete Feldbachareal.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Steckborn!

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