ANPASSUNG AB 21. August 2026:

Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem ganzen Kantonsgebiet

Der Kanton hat die Gefahrenstufe auf Stufe 4 «grosse Gefahr» zurückgestuft. Das bedeutet, dass 

  • das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe bis 50 Meter, 
  • das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren,
  • das Abbrennen von Feuerwerk auf dem gesamten Kantonsgebiet weiterhin verboten ist.

Ausgenommen von diesem Verbot sind Gas- und Elektrogrill auf befestigtem Untergrund (z.B. Verbundstein-/Kiesplatz oder ähnliches).

Im Zentrum steht, einen Brand zu verhindern und Mensch, Tier und Natur zu schützen. Beachten Sie, dass Zuwiderhandlungen mit Bussen bestraft werden. 

Wir danken für Ihre Mithilfe!

 

Verschiedene Informationen

Herzlich willkommen

«Lebendige Kleinstadt, attraktives Urlaubsziel!»

Die ideale Mischung aus Arbeitsplätzen in Industrie, Gewerbe und Dienstleistung, schöne Wohnlagen, gute Einkaufsmöglichkeiten und Schulen in nächster Nähe sind nur einige Vorzüge von Steckborn.

Entdecken Sie bei einem Rundgang durch die Strassen und Gassen Zeugen vergangener Epochen. Überreste der Stadtmauern mit Pulvertürmen und viele sehenswerte Altstadthäuser können im Ortskern bewundert werden. Im Westen von Steckborn, direkt am See, befindet sich das in eine herrliche Parklandschaft eingebettete Feldbachareal.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch in Steckborn!

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