Seit mehreren Jahrzehnten wird in Steckborn über den Sportplatz diskutiert. Die bestehende Anlage im Gebiet «Ober Grind» entspricht in verschiedenen Bereichen den heutigen sportlichen, betrieblichen und infrastrukturellen Anforderungen nicht mehr und weist unabhängig vom Standort einen erheblichen Erneuerungsbedarf auf. Das heutige Fussballfeld ist uneben und mit einer Breite von 53 Metern rund 11 Meter zu schmal. Es erfüllt die Anforderungen für Meisterschaftsspiele der 4. Liga nicht. Deshalb wird jährlich eine Sonderbewilligung des Schweizerischen Fussballverbandes (SFV) benötigt, dessen Erteilung nicht selbstverständlich ist. Das bestehende Garderobengebäude und zugleich Clubhaus ist eine baufällige Baracke und entspricht nicht den Gleichstellungsprinzipien. Mit der aktuellen Infrastruktur ist es unmöglich, ein Frauenteam zu stellen.

Bestehender Sportplatz «Ober Grind»
Bestehendes Gebäude

Mit dem Projekt «Sportanlage Emmig» soll auf Basis einer privaten Landschenkung eine moderne und bedarfsgerechte Sportanlage realisiert werden. Der neue Standort bietet die notwendigen räumlichen Voraussetzungen, schafft zusätzliche Möglichkeiten für Training und Vereinsbetrieb, entlastet weitere Anlagen und eröffnet langfristig neue Entwicklungsperspektiven für das heutige Sportplatzareal.

Nach Vorliegen aller erforderlichen kantonalen Genehmigungen und Bewilligungen liegt die Entscheidungskompetenz über die Umsetzung des Projekts zuletzt bei den Stimmberechtigten im Rahmen einer Urnenabstimmung. Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Informationen zum aktuellen Projektstand.

 

Projektstand «Sportanlage Emmig 2.0»
 

Ausblick Ende 2026 / Anfang 2027

Der Stadtrat wartet die Stellungnahme der reduzierten Vorprüfung bezüglich der Umzonung durch die kantonale Verwaltung und der damit verbundenen Interessensabwägung ab.

Nach Erhalt wird der Stadtrat die Rückmeldung des Kantons inklusive allfälligen Auflagen prüfen und in das Projekt einfliessen lassen. Anschliessend erfolgt die Umzonung von der Landwirtschaftszone in die öffentliche Zone. Die Umzonung wird als integrierter Bestandteil der Ortsplanungsrevision zur öffentlichen Auflage gelangen.

Die weiteren Schritte sind das Erlangen einer genehmigten Baubewilligung für das Neubauprojekt sowie die Zustimmung des Souveräns zum Kreditbegehren.

Visualisierung «Sportanlage Emmig 2.0", Sicht vom heutigen Sportplatz Richtung Süden
Visualisierung «Sportanlage Emmig 2.0», Situation

 

Link zur Ortsplanung, Umzonung mit Gestaltungsplan sowie PlanungsberichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

 

Meilensteine

 

24. Juni 2026: Weiterer Planungskredit für Sportanlage Emmig 2.0 genehmigt

Die Stimmberechtigten haben an der Gemeindeversammlung vom 24. Juni 2026 dem Planungskredit von CHF 60'000 zugestimmt. Damit kann das Bewilligungsverfahren für die neue Sportanlage Emmig 2.0 nach Erhalt der Rückmeldung aus der kantonalen Vorprüfung ohne Verzögerung weitergeführt werden. Mit dem bewilligten Kredit können allfällige Auflagen der kantonalen Fachstellen berücksichtigt sowie die öffentliche Projektauflage vorbereitet werden. Der Stadtrat hofft auf eine positive Beurteilung nach den Herbstferien.

 

17. März 2026: Stadtrat gibt Planungsdossier zur Vorprüfung an den Kanton

Der Stadtrat Steckborn hatte am 17. März 2026 das komplette Planungsdossier «Sportanlage Emmig 2.0» für eine reduzierte Vorprüfung durch die kantonalen Fachstellen verabschiedet. Das Bauprojekt sieht ein Naturrasenspielfeld (100 m × 64 m) sowie ein Naturrasenspielfeld für Juniorinnen und Junioren (64 m × 46,6 m) vor. Mit diesem Schritt wurde der genehmigte Planungskredit vom Dezember 2024 ausgeschöpft. Das Amt für Raumentwicklung (ARE) hatte entschieden, parallel zur Vorprüfung ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) einzuholen. Es wird eine koordinierte Stellungnahme erwartet. 

Die beiden Planungsgeschäfte «Ortsplanungsrevision» und «Neubau Sportanlage Emmig 2.0» müssen gemäss den Weisungen des Kantons koordiniert erfolgen.

 

10. Oktober 2025: Externe Projektleitung wurde vergeben

Zur fachgerechten und koordinierten Weiterführung wurde im Sommer 2025 die Projektleitung durch den Stadtrat extern vergeben. Die Firma Dünnenberger Projektentwicklung GmbH aus Frauenfeld leitet das Projekt seit August 2025 in enger Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung, einer Delegation des Stadtrats, des FC Steckborn sowie allen Fachplanern. Im Fokus standen die Koordination der Fachbereiche mit Sportanlagen, Hochbau, Zonenplanung, Bodenschutz; die Überarbeitung der Zonenplanänderung unter Berücksichtigung der Ortsplanungsrevision sowie Gespräche mit dem Amt für Raumentwicklung des Kantons Thurgau zur Bewilligungsfähigkeit des optimierten Projekts.

 

5. Dezember 2024: Weiterführung der Planungen zur Sportanlage «Emmig 2.0»

Der Stadtrat nahm das äusserst knappe Abstimmungsergebnis vom September 2023 zum Anlass, das Projekt zu überarbeiten und dabei die in der öffentlichen Diskussion geäusserten Anliegen und Vorbehalte sorgfältig zu prüfen. Dabei wurde der Fokus auf ein redimensioniertes Projekt gelegt mit weiterhin einem Haupt- und einem Kleinspielfeld. Auch die Platzierung und das Volumen des Garderobengebäude mit Clubhaus wurde kritisch hinterfragt. Ein durch den Kanton bewilligungsfähiges Projekt soll nun ausgearbeitet werden.

An der Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2024 wurde in der Folge ein Planungskredit von 88'000 Franken genehmigt, damit das Projekt «Sportanlage Emmig 2.0» weitergeführt werden konnte.

 

24. September 2023: Urnenabstimmung Neubau Sportanlage Emmig

Am 24. September 2023 wurde über den Neubau der Sportanlage Emmig (Planungsversion 2022) und damit einhergehenden Neubau-Bruttokredit von 8,74 Mio. Franken, den geschätzten wiederkehrenden (Voll-) Kosten von 400'000 Franken und den in diesem Zusammenhang nötigen Landkäufen abgestimmt. Mit 618 Nein- zu 602 Ja-Stimmen lehnten die Stimmberechtigten den Kredit für die neue Sportanlage Emmig ab.

 

2020 bis 2023 - Erarbeitung des Projekts 1.0

Zwischen 2019 und 2023 wurden verschiedene Projektversionen erarbeitet und mit dem Kanton verschiedene Thematiken besprochen. Die Planungen wurde ab 2021 durch die damalige Behörde in enger Zusammenarbeit mit der Bauverwaltung forciert, mit dem Ziel, dem Souverän bald ein bewilligungsfähiges Projekt zur Abstimmung unterbreiten zu können. Im Teamwork mit den Fachplanern wurde das im Herbst 2023 zur Abstimmung gebrachte Projekt erarbeitet. Es bestand aus einem Haupt- und einem Kleinspielfeld sowie einem Clubhaus mit direkt anschliessenden Garderoben, Duschen und weiteren Funktionsräumen. Im Untergeschoss waren nebst Technikräumen auch der Neubau von Schutzräumen vorgesehen. Der anfangs eingeplante unterirdischer Schiesskeller wurde auf Wunsch des Schiessvereins aus der Planung herausgenommen. Das grosszügig konzipierte Projekt hatte zusätzlichen Landerwerb zur Folge, da die Landschenkung allein nicht für die Realisierung ausreichte.

In diesem Zeitraum konnte auch der Schenkungsvertrag mit Frau Margrit Füllemann grosszügigerweise bis 31. Dezember 2024 und danach erneut bis Ende 2027 verlängert werden

 

Juni 2021: Vorfinanzierung bewilligt

Im Zusammenhang mit der Gewinnverwendung aus der Jahresrechnung 2020 wurde einer Vorfinanzierung für die «Neugestaltung des Sportplatzes» von einer Million Franken zugestimmt.

 

Juni 2018: Landschenkung an die Stadt Steckborn - Standortfrage geklärt

Anlässlich der 75-Jahr-Feier des FC Steckborn am 30. Juni 2018 konnte der damalige Stadtpräsident verkünden, dass eine Landschenkung an die Stadt für die Realisierung eines neuen Fussballplatzes vorliege. Endlich war die seit Jahren offene Standortfrage des neuen Fussballplatzes gelöst. Die grosszügige Schenkung von Frau Margrit Füllemann von rund 16'000 Quadratmetern Landwirtschaftsland wurde in einem Schenkungsvertrag, datiert vom 29. Mai 2019, besiegelt. Diese bedeutende Schenkung tritt unter der Voraussetzung in Kraft, dass eine rechtskräftige Baubewilligung für den Fussballplatz vorliegt, die erforderliche Umzonung vorgenommen und die Stimmberechtigten dem entsprechenden Baukredit zustimmen. Die Frist zur Erfüllung dieser Vertragsbedingungen war 31. Dezember 2023.