Revision Gemeindeordnung
Revision Gemeindeordnung
Zur Überarbeitung der aus dem Jahre 2002 stammenden Gemeindeordnung wurde im Juni 2022 eine Arbeitsgruppe «Revision Gemeindeordnung» mit verschiedenen Interessensvertretern gebildet, um bereits eine breite Meinung in die revidierte Fassung einfliessen zu lassen.
Die Arbeitsgruppe «Revision Gemeindeordnung» bestand aus folgenden Personen:
- Enis Asani - Vertreter Einwohnerschaft
- Moritz Eggenberger - Vertreter GLP
- Jonas Füllemann - Vertreter Stadtrat
- Rolf Gsell - Vertreter Geschäftsprüfungskommission
- Andrea Hess - Vertreterin SP
- Petra Hoksbergen - Vertreterin Die Mitte
- Peter Labhart - Vertreter Einwohnerschaft
- Aleksandra Lindner - Vertreterin Stadtrat
- Ljutfi Lokmani - Vertreter Stadtrat
- Andreas Mettler - Vertreter Verwaltung
- Stefan Nufer - Mitglied Rechnungsprüfungskommission
- Sina Pulfer - Vertreterin FDP
- Peter Röthlisberger - Vertreter Einwohnerschaft
- Manuela Senn - Stadtschreiberin - Vertreterin Verwaltung
- Werner Strasser - Vertreter SVP
- Roland Toleti - Stadtpräsident
- Paul Widmer - Vertreter FDP
- Juristische Beratung durch Anina Schoop, Fürer Advocaten
In sechs Sitzungen der Arbeitsgruppe «Revision Gemeindeordnung» wurden die einzelnen Artikel überprüft und wo nötig angepasst, gestrichen und erweitert. Auch wurde die Gemeindeordnung inhaltlich neu gegliedert. Der Entwurf der revidierten Gemeindeordnung wurde dem Stadtrat anfangs März 2023 zur weiteren Bearbeitung übergeben. An der Sitzung vom 21. März 2023 verabschiedete der Stadtrat die nun vorliegende «Vernehmlassungs-Fassung» der Gemeindeordnung. Die sog. «Vernehmlassungs-Fassung» ist eine Gegenüberstellung der aktuellen Gemeindeordnung mit der revidierten Fassung.
Am 20. April 2023 hatte um 19.00 Uhr die Informationsveranstaltung zur revidierten Gemeindeordnung in der Feldbachhalle stattgefunden. Mitglieder des Stadtrates und der Arbeitsgruppe «Revision Gemeindeordnung» stellten die revidierte Gemeindeordnung vor, erklärten den 25 interessierten Anwesenden die wichtigsten Änderungen und beantworteten Fragen.
Öffentliche Vernehmlassung vom 21. April bis 31. Mai 2023
Unmittelbar nach der Informationsveranstaltung beginnt ab Freitag, 21. April 2023 die Vernehmlassungsfrist, welche bis zum Mittwoch, 31. Mai 2023, dauert. Mit dem Vernehmlassungsverfahren können interessierte Kreise ihre Anregungen zur revidierten Gemeindeordnung anbringen. Es soll Aufschluss über die Akzeptanz der neuen Gemeindeordnung geben.
Ihre Eingabe können Sie schriftlich innerhalb der erwähnten Frist an die Stadtkanzlei Steckborn, Seestrasse 123, 8266 Steckborn, oder per E-Mail an kanzlei@steckborn.ch einreichen.
Während der Vernehmlassungsfrist können Sie folgende Dokumente einsehen und von der Webseite herunterladen oder im Foyer des Stadthauses mitnehmen:
- Synoptische Darstellung - Vergleich der alten Gemeindeordnung mit der Neufassung
- Wichtigste Änderungen im Überblick zwischen der alten und neuen Gemeindeordnung
- Gemeindeordnung Steckborn_2023_Vernehmlassung
Nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist werden die Eingaben geprüft und durch den Stadtrat mögliche Änderungen in der revidierten Gemeindeordnung beschlossen. Im Anschluss wird die revidierte Gemeindeordnung zur Vorprüfung an das Departement für Inneres des Kantons Thurgau zur Prüfung eingereicht. Die Bevölkerung wird jeweils über das öffentliche Publikationsorgan über die Teilschritte informiert.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Stadtkanzlei unter kanzlei@steckborn.ch oder telefonisch bei der Stadtschreiberin, Manuela Senn, unter 058 346 20 05.
Dokumente
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Synoptische_Darstellung_GO_2002_zu_GO_2023_Vernehmlassungsfassung.pdf | Download | 0 | Synoptische_Darstellung_GO_2002_zu_GO_2023_Vernehmlassungsfassung.pdf |
Gemeindeordnung_Steckborn_2023_Vernehmlassungsfassung.pdf | Download | 1 | Gemeindeordnung_Steckborn_2023_Vernehmlassungsfassung.pdf |
Wichtigste_Aenderungen_im_Ueberblick_GO_2023.pdf | Download | 2 | Wichtigste_Aenderungen_im_Ueberblick_GO_2023.pdf |