absolutes Feuer- und Feuerwerks verbot im Kanton Thurgau
Aufgrund der anhaltenden, extremen Trockenheit im Kanton Thurgau besteht bis auf Widerruf ein allgemeines Verbot für
- das Abbrennen von Feuerwerken auf dem gesamten Kantonsgebiet
- das Entfachen von Feuern sowie das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Raucherwaren im Wald und im Umkreis von 200 Metern um die Waldränder
Im Zentrum steht dabei der Schutz von Mensch, Tier und Natur.
Der Stadtrat bittet die Bevölkerung, die kantonalen Anordnungen zu beachten und verantwortungsbewusst mit der Situation umzugehen.