Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen Regio Untersee und Rhein
Die Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen Regio Untersee und Rhein ist die erste Instanz für MieterInnen und VermieterInnen zur Klärung von Mietstreitigkeiten, welche ein Mietobjekt in den Gemeinden Berlingen, Eschenz, Mammern, Steckborn oder Wagenhausen betreffen. Die Schlichtungsbehörde ist ebenfalls zuständig für Streitigkeiten in Bezug auf das Pachtrecht.
Das Aktuariat der Schlichtungsbehörde steht Ihnen gerne für Fragen rund um das Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Sie erreichen die Mitarbeitenden des Aktuariats direkt unter der Telefonnummer
058 346 20 07.
Bitte beachten Sie, dass das Aktuariat keine rechtlichen Auskünfte zu mietrechtlichen Angelegenheiten geben kann. Für solche Anliegen wenden Sie sich bitte an eine juristische Beratungsstelle (z.B. HauseigentümerExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.- oder MieterverbandExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.).
Das Verfahren ist kostenlos.
Rechtsauskunft
Der Thurgauische Anwaltsverband bietet einen regelmässigen Rechtsauskunftsdienst. Für diese Kurzberatungen wird ein pauschaler Unkostenbeitrag von zwanzig Franken erhoben.
Die Sprechstunden finden jeweils am ersten Samstag jedes Monats in Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden statt und werden in der Tagespresse angekündigt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.tav.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Rechtsgrundlagen
- OR Art. 253 bis 274gExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Schweizerische ZivilprozessordnungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Schweizerisches Strafgesetzbuch Art. 325 bis Art. 326Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Verordnung über die Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen (VMWG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Bundesgesetz über die landwirtschaftliche Pacht (LPG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonales Gesetz über die Zivil- und Strafrechtspflege (ZSRG)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kantonale Verordnung des Obergerichts über die Zivil- und StrafrechtspflegeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Links
- www.ch.ch (wohnen) Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- www.mietrecht.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- www.bwo.admin.ch Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Kanton Thurgau > FormulareExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- www.mieterverband.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- www.hev-schweiz.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- www.hausverein.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- www.tav.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Amtliche Wohnungsabnahmen
Hier gelangen Sie zu den Informationen bezüglich amtliche Wohnungsabnahmen.
Kontakt
Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen Regio Untersee und Rheinc/o Stadtverwaltung Steckborn
Seestrasse 123
8266 Steckborn
Tel. 058 346 20 07
schlichtungsbehoerde@steckborn.ch
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Formular_Schlichtungsgesuch nach Art. 202 ZPO (PDF, 128 kB) | Download | 0 | Formular_Schlichtungsgesuch nach Art. 202 ZPO |