Die Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtsachen Regio Untersee und Rhein ist die erste Instanz für MieterInnen und VermieterInnen zur Klärung von Mietstreitigkeiten, welche ein Mietobjekt in den Gemeinden Berlingen, Eschenz, Mammern, Steckborn oder Wagenhausen betreffen. Die Schlichtungsbehörde ist ebenfalls zuständig für Streitigkeiten in Bezug auf das Pachtrecht.

Das Aktuariat der Schlichtungsbehörde steht Ihnen gerne für Fragen rund um das Schlichtungsverfahren zur Verfügung. Sie erreichen die Mitarbeitenden des Aktuariats direkt unter der Telefonnummer
058 346 20 21.

Bitte beachten Sie, dass das Aktuariat keine rechtlichen Auskünfte zu mietrechtlichen Angelegenheiten geben kann. Für solche Anliegen wenden Sie sich bitte an eine juristische Beratungsstelle (z.B. Hauseigentümer- oder Mieterverband).

Das Verfahren ist kostenlos.

Rechtsauskunft
Der Thurgauische Anwaltsverband bietet einen regelmässigen Rechtsauskunftsdienst. Für diese Kurzberatungen wird ein pauschaler Unkostenbeitrag von zwanzig Franken erhoben.
Die Sprechstunden finden jeweils am ersten Samstag jedes Monats in Arbon, Frauenfeld, Kreuzlingen, Münchwilen und Weinfelden statt und werden in der Tagespresse angekündigt. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.tav.ch.

Rechtsgrundlagen

Links

Kontakt

Schlichtungsbehörde in Miet- und Pachtsachen Regio Untersee und Rhein
c/o Stadtverwaltung Steckborn
Seestrasse 123
8266 Steckborn
Tel. 058 346 20 02
schlichtungsbehoerde@steckborn.ch

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Formular_Schlichtungsgesuch nach Art. 202 ZPO (PDF, 128.41 kB) Download 0 Formular_Schlichtungsgesuch nach Art. 202 ZPO