Das Steueramt bewirtschaftet die Daten der Steuerpflichtigen und führt das Steuerregister. Es unterstützt die kantonale Steuerverwaltung bei der Bearbeitung der Steuerveranlagungen und ist verantwortlich für die Rechnungsstellung. Auch der Bezug der Steuern (Stundungen, Erlasse, Abzahlungsvereinbarungen) und das Inkassowesen fallen in das Aufgabengebiet. 

 

Weitere Aufgaben

  • Auskunft in Steuerangelegenheiten
  • Fristerstreckungsgesuche Steuererklärung
  • Verteilung Grundstückgewinnsteuern
  • Bezug Juristischer Personen ab 01.01.2020 bei Kantonaler Steuerverwaltung
  • Quellensteuern ab 01.01.2023 bei Kantonaler Steuerverwaltung

 

Quellensteuern

Ab dem 1. Januar 2023 wird die Quellensteuer über die kantonale Verwaltung zentralisiert. Sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Quellensteuer werden nicht mehr von den einzelnen Gemeinden erledigt, sondern zentral von der Steuerverwaltung Thurgau. 
Bei Fragen oder Anliegen stehen Ihnen ab dem 1. Januar 2023 die Mitarbeitenden der Kantonalen Steuerverwaltung, Abteilung Natürliche Personen, Ressort Quellensteuer, gerne zur Verfügung (E-Mail: quellensteuer.sv@tg.ch; Telefon: 058 345 31 71).

Prämienverbilligung obligatorische Krankenpflegeversicherung 2024
In den vergangenen Wochen haben die Thurgauer Gemeinden die Antragsformulare zum Bezug der Prämienverbilligung 2024 an die berechtigten Personen versandt. Gleichzeitig informieren die örtlichen Krankenkassenkontrollstellen sämtliche Haushalte über die Ansätze und die Voraussetzungen für den Erhalt der Prämienverbilligung.
Der Antrag ist bis spätestens 31. Dezember 2024 einzureichen. Falls der Antrag nicht oder nicht fristgerecht eingereicht wird, verfällt der Anspruch. Personen, die kein Antragsformular erhalten haben, können innert 30 Tagen seit Rechtskraft der definitiven Steuerschlussrechnung 2024 bei der zuständigen Krankenkassenkontrollstelle eine Neubemessung beantragen.

Weitere Informationen finden Sie am Seitenende unter den Publikationen im Dokument «Prämienverbilligung obligatorische Krankenpflegeversicherung».

 

 

Persönliches Steuerkonto (ePortal Steuern)

Ihr persönliches Konto im ePortal Steuern bietet Ihnen folgende Möglichkeiten. 

  • Einsicht in Ihr Steuerkonto mit detaillierter Anzeige der Buchungen wie Rechnungsbeträgen, Zahlungen, Gutschriften sowie der Saldi
  • Bestellung von Einzahlungsscheinen oder Aufbereitung von Informationen für den elektronischen Zahlungsverkehr
  • Bestellung von 6er und 12er Abonnementen zur Bezahlung künftiger provisorischer Steuerrechnungen
  • Beantragung von Zahlungsvereinbarungen
  • Verwaltung des Auszahlungskontos für Steuerrückzahlungen
  • Anpassung der Faktoren für provisorische Steuern beantragen

Kontakt

Stadt Steckborn
Steueramt
Seestrasse 123
8266 Steckborn
Tel. 058 346 20 30
steueramt@steckborn.ch

Öffnungszeiten

Schalteröffnungszeiten Steueramt 
Das Steueramt bleibt zurzeit an drei Nachmittagen geschlossen. 

Montag           8.30 – 11.30 und  14.00 – 16.30 Uhr
Dienstag         8.30 – 11.30 Uhr
Mittwoch       8.30 – 11.30 Uhr
Donnerstag    8.30 – 11.30 und  14.00 – 18.00 Uhr
Freitag            8.30 – 11.30 Uhr
 

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