Die Berufsbeistandschaft der «Soziale Dienste Untersee & Rhein» (SDUR) nimmt Mandate wahr, die ihr von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) in Frauenfeld übertragen werden (früher Vormundschaftsbehörde). Es handelt sich dabei vorwiegend um Aufgaben für Menschen, die einen Teil ihrer Verpflichtungen und Herausforderungen in organisatorischer Hinsicht nicht selbst wahrnehmen können oder aufgrund ihrer Lebenssituation eine Unterstützung und Begleitung benötigen.

Die KESB ersetzt die frühere örtliche Vormundschaftsbehörde und ist für zahlreiche Aufgaben in den Bereichen Beistandschaften, Kindesschutzmassnahmen, elterliche Sorge und Obhut, Adoption und ähnliches mehr zuständig. Bei der KESB kann auch freiwillig um eine Unterstützung in Form einer Beistandschaft ersucht werden.

Die Adresse der KESB: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Frauenfeld, Schönenhofstrasse 19, Postfach 2185, 8502 Frauenfeld, Tel. 058 345 73 00, info.kef@tg.ch.

Die Formulare, Merkblätter und Vorlagen der KESB sollen den privaten Mandatsträgerinnen und Mandatsträger dienlich sein. Weiter sind Gefährdungsmeldungen für Kinder und Jugendliche sowie für Erwachsene auf der Webseite der KESB aufgeschaltet. Die weiterführenden Links verweisen auf die Hilfsangebote verschiedener Institutionen und Organisationen.

 

Kontakt Berufsbeistandschaft SDUR

Soziale Dienste Untersee und Rhein
Berufsbeistandschaft
Im Feldbach 2
Postfach
8266 Steckborn

Tel.  058 346 90 50
berufsbeistandschaft@sdur.ch
https://www.sdur.ch/

 

Öffnungszeiten Berufsbeistandschaft SDUR

Montag 08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Dienstag 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 08.30 - 11.30 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Donnerstag 13.30 - 16.00 Uhr
Freitag 08.30 - 11.30 Uhr


Ausserhalb der Öffnungszeiten, Termine nach Vereinbarung.

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