Sie wollen als Schweizer Bürgerin oder Bürger das Bürgerrecht von Steckborn erhalten? Oder besitzen Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und möchten das Schweizer Bürgerrecht erwerben?

Gemäss Gemeindeordnung ist für die Einbürgerung in Steckborn die Gemeindeversammlung zuständig. Bei ausländischen Staatsangehörigen sind auch die kantonalen Behörden und das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement am Verfahren beteiligt.

Wir informieren Sie gerne über die für sie massgebenden Anforderungen und die Höhe der Einbürgerungsgebühren. Das Gesuchsformular können Sie telefonisch oder via E-Mail bei uns anfordern.

Weitergehende Informationen zum Thema Bürgerrecht finden Sie beim Amt für Handelsregister und Zivilstandswesen.

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