Wer sich vorübergehend ausserhalb der Gemeinde, in der er den gesetzlichen Wohnsitz begründet, aufhalten will (Wochenaufenthalter), hat Anspruch auf einen befristeten Heimatausweis. Voraussetzung für den Wochenaufenthalt ist die regelmässige und wöchentliche Rückkehr an den Ort der Niederlassung.

Der Heimatausweis kann persönlich am Schalter des Einwohneramtes, telefonisch oder per E-Mail bestellt werden. Das Einwohneramt benötigt für die Ausstellung des Heimatausweises zwingend Angaben über die Dauer des Aufenthaltes und die genaue Aufenthaltsadresse.

Personen mit Heimatausweis müssen sich beim Einwohneramt des Aufenthaltsortes persönlich anmelden und bei Wegzug wieder abmelden.

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