Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen oder verlassen Sie Steckborn?

Die Einwohnerdienste führen das Einwohnerregister. Wer in eine politische Gemeinde zuzieht oder in eine andere politische Gemeinde wegzieht, hat dies innert 14 Tagen zu melden.

Bequem und in einem Schritt können Sie einen Umzug innerhalb der Schweiz mit eUmzug melden. Heimatscheine werden bei Bedarf automatisch zwischen den Gemeinden ausgetauscht.

Meldung am Schalter

Melden Sie Ihren Adresswechsel (Zuzug, Umzug oder Wegzug) am Schalter, wenn:

  • Sie eine persönliche Begrüssung oder Beratung wünschen und vielleicht weitere Fragen haben,
  • Sie aus dem Ausland zu- oder dorthin wegziehen,
  • Sie vor dem Zu- oder nach dem Wegzug vorübergehende Kurzaufenthalte bis zu drei Monate aufweisen,
  • Sie einen Wochenaufenthalt/Nebenwohnsitz anmelden möchten,

Benötigte Unterlagen bei einem Zuzug

Schweizer Staatsangehörige:

  • Heimatausweis für den Wochenaufenthalt
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Familienausweis (bei verheirateten Zuzügern)
  • Nachweis der aktuellen Krankenkasse (Krankenkassen-Police)

Ausländische Staatsangehörige:

  • Gültiger Reisepass, Personalausweis oder Identitätskarte
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Ausländerausweis
  • Familienausweis (bei verheirateten Zuzügern)
  • Nachweis der aktuellen Krankenkasse (Krankenkassen-Police)
  • Bei Zuzug aus dem Ausland diverse Unterlagen gemäss Merkblatt Migrationsamt

 

Nebenwohnsitz (Wochenaufenthalt)

Sämtliche Adresswechsel eines Nebenwohnsitzes (Zuzug, Umzug, Wegzug) müssen persönlich am Schalter gemeldet werden.

Ein Nebenwohnsitz in Steckborn können Sie beantragen, wenn Sie einen anderen Hauptwohnsitz haben und sich in Steckborn zu einem bestimmten Zweck ohne Absicht des dauernden Verbleibens während mindestens drei Monaten im Jahr aufhalten.

Der Entscheid, ob Sie in Steckborn einen Neben- oder Hauptwohnsitz begründen, obliegt den Einwohnerdiensten und basiert auf den für uns erkennbaren objektiven Umständen.

Benötigte Unterlagen und Kosten bei Nebenwohnsitz:

  • Erklärung zum Nebenwohnsitz (siehe Download-Dateien)
  • Heimatausweis (nach positiver Beurteilung)
  • Mietvertrag (kann verlangt werden)
  • Die Anmeldung im Einwohnerregister kostet 20 Franken. 

 

Zugehörige Objekte

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