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Die erste urkundliche Erwähnung von Steckborn ist in der Mitte des 9. Jahrhunderts im Zusammenhang mit der Insel Reichenau bekannt. Vermutlich wurde das Dorf damals der Abtei Reichenau geschenkt.

Um 1300 wurde der Turmhof, das Wahrzeichen Steckborns erbaut. Der Bau diente dem damaligen Abt des Klosters Reichenau, Diethelm von Kastell, als Sitz am Südufer des Untersees. In seiner Amtszeit gelang es dem Abt Diethelm, beim Kaiser Heinrich VII für die "Stadt" Steckborn – wie es in der Urkunde heisst – das Marktrecht zu erlangen. Die entsprechende Urkunde vom 26. Januar 1313 ist im Kantonsarchiv in Frauenfeld aufbewahrt.

Marktrecht Urkunde