Brandschutz - Gastronomie, Clubs und Veranstaltungen
In Gastronomie- und Clubbetrieben sowie bei Veranstaltungen ist der Brandschutz von besonderer Bedeutung. Die Betreiber/-innen von Gastronomiebetrieben sowie die Organisatoren und Organisatorinnen von Veranstaltungen tragen eine hohe Verantwortung gegenüber ihren Gästen, Besuchenden und Mitarbeitenden. Sie sind verpflichtet, geeignete organisatorische, bauliche und technische Sicherheitsmassnahmen umzusetzen und diese dauerhaft einzuhalten.
Die Beratungsstelle für Brandverhütung BFB hat unter dieser Webseite Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.die wichtigsten Informationen zum Brandschutz in Gastronomiebetrieben, Clubs und bei Veranstaltungen zusammengefasst.
Weitere nützliche Links:
- bsvonline.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Schweizerische Brandschutzvorschriften
- bfb-cipi.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Brandverhütungstipps
- gvtg.chExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. Gebäudeversicherung Thurgau (GVTG) für weitere Auskünfte
Zugehörige Objekte
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| Checkliste Brandschutz für Gastronomie und Veranstaltungen (PDF, 715 kB) | Download | 0 | Checkliste Brandschutz für Gastronomie und Veranstaltungen |
| Checkliste bei Verwendung von Gasgrill oder anderen Gasgeräten bei Veranstaltungen (PDF, 2.9 MB) | Download | 1 | Checkliste bei Verwendung von Gasgrill oder anderen Gasgeräten bei Veranstaltungen |
| Merkblatt Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen (PDF, 511 kB) | Download | 2 | Merkblatt Zeltbauten für temporäre Veranstaltungen |
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Stadtkanzlei | 058 346 20 02 | kanzlei@steckborn.ch |