Temporäre Verkehrsanordnung aufgrund Bauarbeiten in Berlingen
Infolge Bauarbeiten an der Seestrasse in Berlingen wird auf der Höflistrasse zwischen Höfli (Steckborn) und Einmündung Renentalstrasse (Berlingen) sowie zwischen Höfli über Kapf zur Einmündung Höflistrasse (Berlingen) vorübergehend ein Fahrverbot für Motorwagen und Motorräder signalisiert. Zubringer sind gestattet.
Die Verkehrsanordnung gilt vom 19. Oktober 2026 bis 30. September 2029, wobei sie während der Sommermonate jeweils ausser Kraft gesetzt wird.
Zugehörige Objekte
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| Plan temporäre Signalisation Höfli (PDF, 3.16 MB) | Download | 0 | Plan temporäre Signalisation Höfli |