Medienmitteilung vom 10.11.2023

Sportanlage Emmig 2.0 - wie weiter?

Der Stadtrat nimmt das äusserst knappe Ergebnis zum Anlass, das dem Volk vorgelegte Projekt weiter zu entwickeln, denn schliesslich hat knapp die Hälfte der Steckborner Stimmbevölkerung zum Projekt im oberen Emmig "Ja" gesagt. Der Stadtrat vermutet, dass ein Grossteil der ablehnenden Bevölkerung vor allem wegen der Kosten ein "Nein" in die Urne legte – zumindest legen dies die zahlreichen Leserbriefe und persönlichen Rückmeldungen nahe. Auch manche Ortsparteien haben die Kosten thematisiert. Ob eine Kostenreduktion allerdings tatsächlich möglich ist, wird sich zeigen müssen, denn vieles lässt sich grundsätzlich nicht ändern. Im Vorfeld der Abstimmung wurde von einer Ortspartei vorgeschlagen, den bestehenden Platz zu erweitern und dort das Clubhaus zu bauen. Das Ganze wurde mit 3 Millionen Franken veranschlagt. Um diese Kostenangabe zu überprüfen, erteilte der Stadtrat dem Ingenieurbüro den Auftrag, eine Kostenschätzung abzugeben. Diese ist zwischenzeitlich eingetroffen und ergab, dass ein Bau am alten Platz inkl. der obligatorischen Schutzräume ca. 6.4 Millionen netto (7.16 Mio. brutto, je +/- 20 %) kosten würde. Es wäre der Preis für ein einziges Fussballfeld mit Kunstrasen zur permanenten und ganzjährigen Bespielung, inkl. einem Garderobengebäude mit Clublokal, Umlegung der Sportstrasse, Parkplätze, Begrünung, Erschliessung, Landerwerb etc. Die von der Ortspartei geäusserte Kostenschätzung von 3 Millionen ist aufgrund der aktuellen Berechnungen deshalb nicht nachvollziehbar und blendet zudem den Wertverlust der bestehenden Parzelle aus. Eine solche Umzonung des Baulandes im Emmig in die Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und der damit verbundene Verkaufsverzicht wäre im Prinzip nichts anderes als eine Wertvernichtung von mindestens 11 Millionen CHF auf Kosten der Steuerzahlenden. Ob die Stimmbevölkerung eine solche Lösung akzeptieren würde, ist fraglich, denn zu diesem Wertverlust kämen die obig genannten Baukosten noch dazu. Ob die Stadt Steckborn solche Baukosten ohne einen Landverkauf überhaupt stemmen könnte, müsste genau analysiert werden.

Aufgrund verschiedener Rückmeldungen hat der Stadtrat an seiner Sitzung vom 26. September entschieden, dass er bei einem erneuten Kreditantrag auf die Finanzierungsmöglichkeit mittels Landverkauf der Parzelle Emmig noch deutlicher hinweisen werde. In der Abstimmungsbroschüre wurde auf die Möglichkeit eines Landverkaufs zwar hingewiesen, aber aus verschiedenen Gründen nicht weiter vertieft.

An der Sitzung mit den Vereinspräsidenten wurden neben der Standortfrage auch über die Möglichkeiten zur Kostenreduktion nachgedacht. Im Weiteren wurde diskutiert, ob die Sportanlage 2.0 überhaupt noch eine Sportanlage sein soll oder ob sie aufgrund der Kostenmassnahmen zu einem reinen "Projekt Fussballplatz" (mit Clublokal und Parkplätzen) werden soll. Auch über eine mögliche Verkleinerung des Gastrobereichs im Clubhaus wurde diskutiert. Schlussendlich wurde der Vorstand des FC gebeten, sich zu seinen Mindestbedürfnissen zu äussern. Wie schon beim vorherigen Projekt wird der Stadtrat bei der Planung die Grundbedürfnisse des FC als Hauptnutzer berücksichtigen. Ob jedoch alle Bedürfnisse aufgrund der Kostenfrage und der Berücksichtigung der zwischenzeitlich vom Kanton erhaltenen Kommentare der Vorprüfung berücksichtigt werden können, ist noch offen. Auch das Thema "Clublokal", bzw. Gastrobereich muss nochmals thematisiert werden. Die Vereine in Steckborn werden nächstens aufgefordert, sich darüber zu äussern und ihre Bedürfnisse anzumelden. Auf der Basis der Rückmeldungen der Vereine, des FC und unter Berücksichtigung der kantonalen Berichte der Vorprüfung sowie weiterer Faktoren (z. B. Landverfügbarkeit) wird der Stadtrat entscheiden müssen, in welche Richtung die Neuauflage gehen soll. Das Ziel wäre eine erneute Abstimmung über einen Baukredit im Frühling/Sommer 2024.

 

Medienmitteilung vom 03.04.2023

Planungsstopp beim Schiesskeller

Wie im «Bote» letzten Freitag zu lesen war, beschloss die Generalversammlung der Vereinigten Schützen Steckborn, dass sie in Absprache mit der Stadt keinen Schiesskeller möchten und den alten Standort vorziehen. Dieser Entscheid ist mit dem Wissen gefällt worden, dass Lärm-schutzmassnahmen beim bestehenden Clubhaus getroffen werden müssen und das Clubhaus renovationsbedürftig ist.
Aufgrund dieses Entscheides der Vereinsbasis hat der Stadtrat auf dem Zirkularweg beschlossen, die Planung des Schiesskellers beim Neubauprojekt «Sportplatz Emmig» sofort einzustellen und nicht mehr zu verfolgen. Er dankt jedoch dem Vorstand des Schiessvereins für die gute Zusammenarbeit. Den Bürgerinnen und Bürgern von Steckborn wird nun ausschliesslich das Sportplatzprojekt mit den Schutzräumen zur Abstimmung vorgelegt. Diese Variante wurde in der Vernehmlassung bereits aufgelegt und muss deshalb nicht nochmals vorgestellt werden. Die Planung des «Sportplatzes Emmig» ist von diesem Entscheid nicht betroffen und erfolgt wie geplant weiter und wird an der Info-Veranstaltung vom 8. Juni vorgestellt. 

 

Medienmitteilung vom 03.02.2023

Vernehmlassung «Sportplatz Emmig» – Informationsveranstaltung

Der Prozess des Sportplatzbaus kommt weiter vorwärts. Zwischenzeitlich ist auch die Vernehmlassung zum Vorprojekt des Sportplatzes abgeschlossen. Insgesamt gingen achtzehn – zum Teil identische – Stellungnahmen ein. Der Stadtrat hat die Fragen und die Änderungswünsche zur Kenntnis genommen und wird diese in den nächsten Wochen schriftlich oder in persönlichen Gesprächen beantworten. Als Vorbereitung dazu sind Rücksprachen oder vertiefte Abklärungen beim Kanton, Anwälten, den Architekten oder Sportvereinen notwendig. In der Folge werden die Planer noch den Auftrag zu einigen Detailanpassungen bzw. -ergänzungen erhalten.
Der Stadtrat hat auch den überarbeiteten Ablaufprozess mit den neuen Abstimmungs- und Informationsterminen bewilligt. Die Informationsveranstaltung für die Bevölkerung findet nun am Donnerstag, den 8. Juni 2023, statt. Eine öffentliche Bekanntmachung im Bote wird folgen.
In einigen Stellungnahmen zur Vernehmlassung wurden die geplanten Schutzräume im Untergeschoss des Clubhauses thematisiert. Um die verschiedenen Fragen betreffend Standort, Kosten und Notwendigkeit juristisch zu klären, nahm der Stadtrat Kontakt mit dem Amt für Bevölkerungsschutz und Armee auf und bat um eine Stellungnahme. Thomas Ribi, Leiter Steuerung, klärte den Stadtrat an der Sitzung vom Dienstag, 24. Januar 2023 über die rechtlichen Aspekte auf. Der Stadtrat nahm zur Kenntnis, dass die geplante Sportanlage nicht ohne diese Schutzräume gebaut werden darf, bzw. dass ein öffentliches Gebäude ohne Schutzraum keine Bewilligung durch den Kanton erhalten würde. Der Standort in der Nähe des EKT wird als unproblematisch angesehen. Die Schutzräume erfüllen alle fachlichen Voraussetzungen – auch die der Nähe zum Wohngebiet. Die von einigen Personen aufgeworfenen Vorschläge, bei den nächsten Bauprojekten (z. B. HRS-Parzelle) solche Schutzräume zu planen, vermag die Pflicht zum Bau dieses dannzumal in der öffentlichen Zone befindlichen Bauprojektes nicht aufzuheben. Hauptgrund ist, dass die Stadt die vielen fehlenden Schutzplätze aktuell nicht zur Verfügung stellen kann, dies aber jetzt schon müsste. Gemäss geltendem Bundesrecht hat jeder Einwohner An-recht auf einen Schutzplatz. Frühere Versäumnisse der Stadtbehörde gelten deshalb nicht als Rechtfertigung, dies auch weiterhin auf die längere Bank zu schieben. Dies insbesondere, da im Moment kein anderer Bau in der öffentlichen Zone geplant ist. Privaten Bauherren – also nicht der öffentlichen Hand – kann der Bau von grösseren Schutzräumen, welche über die eigene Pflicht hinausgehen, nicht vorgeschrieben werden. Selbstverständlich wird der Stadtrat dies bei den nächsten Bauprojekten im Dialog mit den Eigentümern versuchen, doch selbst dann können wir die erforderliche Zahl an Schutzräumen in den nächsten Jahren nicht erfüllen. Somit ist nun klar, dass der Stadtrat rechtlich verpflichtet ist, den Bau des Sportplatzes in der Urnenabstimmung zwingend mit dem Bau der Schutzräume zu verbinden. Eine Option für die Bevölkerung – wie beim Schiesskeller – kann es also nach Auskunft des Kantons nicht geben. Dies auch unter dem Aspekt, dass die Schutzraum bedingten Kosten aus der kantonal verwalteten Spezialfinanzierung «Ersatzbeitrag für öffentlichen Schutzraum» gedeckt werden. Diese Gelder wurden bereits von Bauherren geleistet, welche keinen eigenen Schutzraum bauen mussten. Die Kosten werden anhand von übergeordnetem Recht als "gebundene Kosten" angesehen, was konkret heisst, dass zwar eine Ablehnung des Sportplatzes durch die Bevölkerung möglich ist, aber – bei Annahme des Sportplatzes – keine Ablehnung der Schutzräume. Die Bevölkerung wird sich jedoch – wie mehrfach informiert – optional zum zusätzlichen Erstellen des Schiesskellers äussern dürfen. Diese Option stellt nach Ansicht des Stadtrates weder eine Verkomplizierung des Projektes noch eine Gefährdung des Sportplatzes dar. Selbstverständlich wurden auch die Sportschützen zur Bedarfsanalyse miteinbezogen. Aber auch bei der Schiessanlage gilt dasselbe wie beim Fussballplatz bzw. dem Clubhaus, nämlich, dass die Stadt nur das Nötige plant und sich vollständig an den üblichen Fachnormen orientiert. 
Mit dem Bau der unterirdischen Schiessanlage könnten wegen der sowieso stattfindenden Erdbewegungen, kosteneffizient zukünftige Probleme (Lärmvermeidungsmassnahmen, Sanierungskosten Clubhaus/Schiessstand) bei der alten oberirdischen Schiessanlage vermieden werden. Zudem zeigt sich, dass der Bau der Zivilschutzräume auch positive Effekte für die Sport-schützen hätte. Gemäss Auskunft des kantonalen Vertreters kann in den Zivilschutzräumen auch die vom Schiessverein gewünschte 10-m-Luftgewehr Anlage eingerichtet werden, da die Schutzräume der Stadt Steckborn gehören. Im Notfall müssten diese aber innert fünf Tagen abgebaut werden können.
An dieser Stelle möchte der Stadtrat auch auf die Gemeindeversammlung vom letzten Dezember betreffend Planungskredit Sportplatz Emmig verweisen. Der Souverän hat der weiteren Planung und damit auch der detaillierten Kostenberechnung mit deutlichem Mehr zugestimmt. Der Stadtrat hat bewusst keine ungefähren oder auf veralteten Planungen beruhenden Zahlen bekanntgegeben. Die wirklichen Kosten können erst dann bekannt gegeben werden, wenn sie fertig berechnet sind. Diese Berechnungen laufen zurzeit und werden von der Finanzverwaltung gesammelt. In den Abstimmungsunterlagen werden – wie an der GV kommuniziert – sämtliche Baukosten (inkl. Landkäufe und Abgeltungen) transparent ausgewiesen.

 

Medienmitteilung vom 20.01.2023

Stand Vernehmlassungen im Projekt «Sportplatz Emmig»

Am Montag ist nun auch die Vernehmlassungsfrist für den Gestaltungplan über das Gebiet «Sportplatz Emmig» abgelaufen. Zu den beiden Vernehmlassungen Projekt und Zonenplanänderung wie dem Gestaltungsplan sind insgesamt 16 Vernehmlassungsschreiben eingegangen. Die interne Arbeitsgruppe Sportplatz Emmig wird diese in den nächsten Tagen prüfen und dem Stadtrat einen Vorschlag zu deren Beantwortung unterbreiten. Der Stadtrat entscheidet dann über die Anträge und teilt diese den Antragsstellern mündlich oder schriftlich mit. Je nachdem ergeben sich daraus noch Änderungen in der Detailplanung.