Nationalfeiertag 1. August - Feuerwerksverbot in Altstadt, Quaianlage inkl. Landungssteg
Das Abbrennen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern ist über den 1. August in der gesamten Altstadt und auf der Quaianlage inkl. Landungssteg (Anlegesteg der Kursschiffe) nicht gestattet.
Damit sollen die erhöhten Risiken eines Brandes in den erwähnten Gebieten minimiert werden, da sich dort der Brandschutz aufgrund der sehr schmalen Zufahrten und räumlichen Verhältnissen als anspruchsvoll gestaltet.
Wir bitten Sie, die Feuerwerkskörper auf grossen, offenen Wiesen oder Plätzen abzufeuern, wo es für die Umgebung unproblematisch ist. Für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis danken wir Ihnen.
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen und wünschen Ihnen einen schönen 1. August und weiterhin einen prächtigen Sommer.