Krankenkassenkontrollstelle
Versicherungspflicht
Jeder Einwohner der Schweiz ist verpflichtet, sich bei einer Krankenversicherung zu versichern. Die Einwohnerdienste kontrollieren die Einhaltung der Versicherungspflicht. Informationen zur Versicherungspflicht erhalten Sie unter diesem externen Link beim Gesundheitsamt des Kantons Thurgau.
KVG-Case-Management
Gemäss Art. 64a Abs. 7 des Gesetzes über die Krankenversicherung können die Kantone versicherte Personen, welche die Rechnungen der Krankenkasse (KVG) nicht begleichen, auf einer Liste erfassen. Die Krankenversicherer schieben für diese Versicherten auf Meldung des Kantons die Übernahme der Kosten für Leistungen auf. Für Personen mit einem kantonalen Leistungsaufschub bezahlt die Krankenkasse nur noch Leistungen aufgrund von Notfallbehandlungen.
Erst nach Bezahlung sämtlicher offenen Rechnungen wird der Leistungsaufschub wieder aufgehoben.
Im Case-Management der Sozialen Dienste wird mit den betroffenen Personen versucht eine Lösung zu finden, damit der Leistungsaufschub wieder aufgehoben werden kann.
Kontakt
KrankenkassenkontrollstelleSeestrasse 123
8266 Steckborn
Tel. 058 346 20 20
einwohneramt@steckborn.ch
Personen
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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