Feuerwerksverbot Silvester Neujahr Altstadt und Quaianlage
Das Abbrennen jeglicher Art von Feuerwerkskörpern ist über die Festtage, d.h. Silvester und Neujahr, in der gesamten Altstadt und auf der Quaianlage inkl. Landungssteg (Anlegesteg der Kursschiffe) untersagt.
Damit sollen die erhöhten Risiken eines Brandes in den erwähnten Gebieten minimiert werden, da sich dort der Brandschutz aufgrund der sehr schmalen Zufahrten und räumlichen Verhältnissen als anspruchsvoll gestaltet.
Der Stadtrat ruft die Bevölkerung dazu auf, freiwillig auf das Zünden von Feuerwerk zu verzichten. Ein Verzicht trägt wesentlich dazu bei, die Umwelt zu entlasten und Tiere vor zusätzlichem Stress und Gefährdungen zu schützen.
Wenn Sie Feuerwerk zünden, bitten wir Sie, dies auf grossen, offenen Wiesen oder Plätzen zu tun.
Für Ihre Rücksichtnahme und Ihr Verständnis danken wir Ihnen und wünschen Ihnen fröhliche Weihnachten, einen guten Rutsch und beste Gesundheit für das Jahr 2026.