23. Februar 2023

Die Prämienverbilligung wird Personen ausgerichtet mit einer total einfachen Steuer von Fr. 0.00 bis Fr. 800.00, die bei einem vom Bund anerkannten Krankenversicherer die obligatorische Krankenpflegeversicherung gemäss KVG abgeschlossen haben und am 1. Januar 2023 ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton Thurgau hatten oder eine Grenzgänger- oder Kurzaufenthaltsbewilligung haben und mindestens drei Monate im Kanton Thurgau erwerbstätig sind.

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