Gestaltungsplan Schule Glarisegg und geringfügige Zonenplanänderung Glarisegg
Gestaltungsplan Schule Glarisegg
Die Schulstiftung Glarisegg beabsichtigt, die Schulbauten den geänderten Bedürfnissen anzupassen. Dazu wurde durch die Schulstiftung mit massgeblicher Beteiligung des kantonalen Hochbauamtes der offene Projektwettbewerb «Erweiterung und Erneuerung Schulhaus» durchgeführt, aus welchem im Oktober 2020 aus 101 Eingaben das Projekt «PIVOT» des heutigen Architekturbüros Stadler Zlokapa, Basel, als Sieger hervorging. Mit dem Projekt kann der Schulbetrieb gesichert und die pädagogische Situation verbessert werden, dies insbesondere, als damit die Schulstufen räumlich getrennt und der zu kleine Mehrzwecksaal vergrössert werden können.
Das Areal ist im Zonenplan der Schulzone Glarisegg und der Landschaftsschutzzone zugewiesen. Für eine bauliche Erweiterung der seit den 1970er Jahren bestehenden Schule wurde 1996 ein Gestaltungsplan erlassen, welcher in der Folge für die Realisierung des Wohngruppengebäudes «Lönneberga» der geänderten Situation angepasst wurde. Zur Realisierung des Wettbewerbvorschlags bedarf es einer Anpassung des Gestaltungsplans.
Um die Qualitäten des Richtprojekts möglichst präzise abzubilden, werden die Baukuben des Richtprojekts mit den Baubereichen und den zulässigen Gesamthöhen relativ genau abgebildet. Indem die Mantelbaulinien die Projektion der Dächer abbilden, verbleibt für die weitere Projektierung gleichwohl der notwendige Spielraum.
Da es sich beim Ersatzbau des Seeschulhauses nicht um eine standortgebundene Anlage handelt, ist zu dessen Realisierung eine Ausnahmebewilligung erforderlich. Das Erfordernis und die Zulässigkeit mit Interessenabwägung gegenüber einem Umbau des bestehenden Seeschulhauses wurde im Entwurf des erläuternden Berichts für eine Ausnahmebewilligung einer Anlage im Gewässerraum dargelegt. Eine Bestätigung des Amt für Umwelt, dass die Ausnahmebewilligung gewährt werden kann, liegt vor.
Der Gestaltungsplan weicht gegenüber den Massen der Regelbauweise bezüglich der maximal zulässigen Gebäudelänge ab. Diese resultieren aus der Eingeschossigkeit der Bauten, womit nachweislich eine bessere Siedlungsgestaltung erreicht werden kann und sind daher nach Auffassung des Stadtrats gerechtfertigt.
Die öffentliche Auflage zum Gestaltungsplan findet vom 03. bis 22. Februar 2023 statt.
Geringfügige Zonenplanänderung Glarisegg
Im Wettbewerbsprogramm des offenen Projektwettbewerbs «Erweiterung und Erneuerung Schulhaus» wurde die bestehende Bauzone als Planungsperimeter vorgeben. Das Siegerprojekt hat sich denn auch daran gehalten. Eine kleine Ausnahme bildet das Dach der Pausenhalle auf der Westseite des «Haus am See», welches im Wettbewerbsvorschlag geringfügig über die Bauzonengrenze auskragt.
Resultierend aus dem Wettbewerb kam man zu der Erkenntnis, dass trotz der Eingeschossigkeit der Neubauten der Raum zwischen den neuen Häusern und dem Haupthaus etwas eng erscheint . Es lag also nahe, in der Weiterbearbeitung nach diesbezüglichen Verbesserungsmöglichkeiten zu suchen. Ebenso sollte der Verstoss gegen die Überschreitung der Bauzonengrenze beim Dach der Pausenhalle des Hauses am See geheilt werden. Eine Verschiebung des Gebäudes nach Osten ist nicht möglich, da damit das Engnis zum Haupthaus noch schmaler und zu feuerpolizeilichen Problemen führen würde.
Aus diesen Gründen wird eine geringfügige, praktisch flächengleiche Umlegung der Bauzone vorgeschlagen.
Die öffentliche Auflage zur geringfügigen Zonenplanänderung findet vom 03. bis 22. Februar 2023 statt.