Baureglement
Inkraftsetzung des neuen Baureglements per 01. Januar 2023
Revision Baureglement 2022
Der Stadtrat hat beschlossen, die Gesamtrevision der Kommunalplanung - bestehend aus Richtplan, Zonenplan und Baureglement - in zwei Teilbereiche aufzuteilen nämlich in
a) Baureglement
b) Zonenplan und Richtplan.
Die Revision des Baureglements wird forciert, weil dieses bis 31. Dezember 2022 durch den Kanton genehmigt und durch den Stadtrat Steckborn in Kraft gesetzt werden muss. Ansonsten gelten ab 01.01.2023 - bis ein neues Baureglement in Kraft gesetzt ist - die vom Regierungsrat für die Nutzungsziffer und die Höhenmasse festgelegten Umrechnungswerte unter Berücksichtigung der Messweisen gemäss IVHB (interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe).
Fahrplan Baureglement
- Ab Dienstag, 15.02.2022, ist der Bezug des Baureglements inkl. Prüfbericht online oder in gedruckter Version im Foyer der Stadtverwaltung möglich.
- Ab Freitag, 18. Februar 2022, beginnt die öffentliche Auflage für das Baureglement und dauert 20 Tage,
- Am Montag, 21. Februar 2022, findet ab 19.30 Uhr in der Turnhalle Feldbach eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Baureglement statt. Die Ortsplanungskommission orientiert über die wichtigsten Änderungen im Baureglement mit anschliessender Fragerunde.
- Am eidg. Abstimmungswochenende vom 14./15. Mai 2022 wird das Baureglement dem Souverän zur Abstimmung unterbreitet. Über das revidierte Baureglement muss gemäss geltender Gemeindeordnung zwingend an der Urne abgestimmt werden.
- Anschliessend wird das Baureglement zur Schlussprüfung an das Departement für Bau und Umwelt des Kantons Thurgau eingereicht.
- Liegt der Prüfbericht des Kantons vor Jahresende 2022 vor, kann der Stadtrat das Baureglement rechtzeitig - d.h. vor 01.01.2023 - in Kraft setzen.
- Der Stadtrat hat an seiner Sitzung vom 6. Dezember 2022 beschlossen, das Baureglement per 01. Januar 2023 in Kraft zu setzen.