Der Gestaltungsplan und die zugehörigen Dokumente können während der ordentlichen Büroöffnungszeiten werktags von 8.30 bis 11.30 Uhr und von 14.00 bis 16.30 Uhr (donnerstags bis 18.00 Uhr) in der Eingangshalle des Gemeindehauses eingesehen werden.
Während der Auflagefrist kann beim Stadtrat Einsprache gegen den Gestaltungsplan erhoben werden.